Grunderwerbsteuer
Wie hoch ist der Grundsteuersatz?
Wie hoch der zu zahlende Betrag ist, hängt vom jeweiligen Standort der Immobilie ab. Bis 2006 war der Grundsteuersatz in Deutschland einheitlich auf 3,5 Prozent festgelegt. Seit dem September 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer im Rahmen der Föderalismusreform allerdings individuelle Steuersätze festlegen. Der aktuelle Grundsteuersatz liegt derzeit in Brandenburg und Thüringen bei 5 Prozent. In Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen liegt er bei 4,5 Prozent. Im Saarland liegt der Grundsteuersatz bei 4 Prozent. In allen anderen Bundesländern liegt der Grundsteuersatz bei 3,5 Prozent.
Erwerbsformen, die der Grunderwerbsteuer unterliegen sind:
Der Grunderwerbsteuer unterliegen beispielsweise der Grundstückskauf und der Grundstückstausch. Auch im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages, beispielsweise der Einbringung eines Grundstücks in eine GmbH ist Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Der Übergang von mindestens 95 Prozent der Anteile an Personengesellschaften mit Grundbesitz ist ebenfalls grundsteuerpflichtig. Bei Grundstücken aus der Zwangsvollstreckung liegt die Steuerpflicht beim Meistbietenden.
Bestimmte Erwerbformen sind von der Grundsteuer befreit:
So ist beispielsweise der Erwerb eines Grundstücks mit geringem Wert bis zu 2500 Euro von der Grundsteuer befreit. Das Gleiche gilt beim Grundstückserwerb zwischen Ehegatten und Personen, die mit dem Verkäufer des Grundstücks in naher Verwandtschaft stehen. Bei Schenkungen werden ebenfalls keine Grunderwerbsteuern erhoben, wenn die schenkende Partei ein Wohnrecht bekommt. So muss, wenn beispielsweise die Oma der Enkelin ein Grundstück schenkt, die Oma das Wohnrecht erhalten oder die Enkelin muss Grunderwerbsteuer bezahlen.
Tipp: Wer Steuern sparen möchte, der sollte Grundstückkauf und Bauprojekt vertraglich gesondert abwickeln, denn wenn beispielsweise ein Grundstück über den Bauträger erworben wird, erhöht sich die Steuerlast enorm. Also unbedingt zwei eingeständige Verträge abschließen.